Zwangsverwalter

Zwangsverwalter

Eine natürliche Person, die vom Amtsgericht dazu bestellt wurde, eine zur Zwangsversteigerung anstehende Sache zu verwalten, nennt man Zwangsverwalter. Dieser übernimmt die Verwaltung der Gewinne, Einnahmen und Erlöse aus der zur Zwangsversteigerung anstehenden Sache und begleicht aus diesen laufende Rechnungen und Kosten sowie die Forderungen von Gläubigern. Einzig das Amtsgericht ist berechtigt einen solchen Zwangsverwalter zu benennen und auch nur diesem gegenüber ist der Zwangsverwalter weisungsgebunden. Als Grundvoraussetzungen muss der Zwangsverwalter eine entsprechende geschäftskundige Qualifikation und eine für die Verwaltung der zwangszuversteigernden Sache geeignete Büroausstattung mitbringen.