Fenster- und Lichtrecht
Im Fenster- und Lichtrecht wird geregelt, wie und ob Grundstückseigentümer an oder in der Gebäudeaußenwand Fenster anlegen darf. Zudem sind auch die Voraussetzungen unter denen Türen, Fenster und bestimmte Bauteile zum Betreten des Gebäudes wie Terrassen und Balkone angebracht werden dürfen geregelt.
Bestehende Fenster werden durch das Fenster- und Lichtrecht gegen Eingriffe aus der Nachbarschaft geschützt. Damit wird beispielsweise die Befugnis eines Grundstückeigentümers definiert, im Bereich des Lichteinfalls eine Bebauung auf dem Nachbargrundstück zu verbieten.
Das Fenster- und Lichtrecht zählt zu den privatrechtlichen Rechtsvorschriften, die in den Nachbarschaftsgesetzen der Bundesländer geregelt sind.