Um eine Immobilie zuverlässig bewerten zu können, ist die Prüfung objektspezifischer Unterlagen und eine Ortsbesichtigung erforderlich. Hierbei ist zwischen obligatorischen und ergänzenden Unterlagen wie folgt zu unterscheiden:
Unterlagen
- Büro und Inhaber
- Unterlagen
- Honorar / Kosten
- Kontakt
- Unternehmensprofil
- Qualifikationen
- Erbschaftssteuer
- Ermittlung von Marktanpassungsfaktoren
- Wald- bzw. Forstbewertung
- Fachbegriffe aus dem Immobilienbereich
- Kooperationen
- Links
- Referenzen – Auftraggeber
- Referenzobjekte
- Gutachterausschüsse
- Verhaltenskodex*
- Weitere Sachgebiete
Obligatorische Objektunterlagen
bei unbebauten Grundstücken
- Grundbuchauszug
- Auszug aus dem Liegenschaftsbuch
- Flurkarte / Lageplan
- Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
- Erschließungsbeitragsbescheinigung
- Auskunftsmitteilung der Gemeinde (z.B. zu § 42 Abs. 10 BauGB)
zusätzlich bei bebauten Grundstücken
- Bauzeichnung, Maßstab 1:100 / Bauschein
- Objektfotos
- Baubeschreibung
- Berechnung des umbauten Raumes
- Berechnung der Nutzflächen / Wohnflächen
- Rohbau- / Gebrauchsabnahmeschein
- Grenzbescheinigung
- Versicherungspolice der Brandversicherung
- Betriebsgenehmigungen / Konzessionen
- Auflistung besonderer Betriebseinrichtungen
- Flächen-, Auslastungs- und Umsatzangaben
Ergänzende Unterlagen (je nach Objekt)
- Kaufvertrag
- Bodengutachten / Baugrunduntersuchung / Altlastenverdachtskarte
- Gebäudedaten
- Baukostenaufstellung / Kostenvoranschlag
- Einheitswertbescheid / Bescheid Erbschafts– bzw. Schenkungssteuer
- Mietverträge / Protokolle der Eigentümerversammlung
- ältere Wertermittlung, Standortanalysen / Branchenberichte
- Prüfteste für Licht- und Kraftanlagen