Flurstück

Flurstück

Auf der Flurkarte innerhalb der Katasterbücher wird das Gemeindegebiet in nummerierte Flurstücke eingeteilt, welche zusammen eine so genannte Flur ergeben. Vor dem Baubeginn muss rechtlich abgesichert geklärt sein, welche Flurstücke vom jeweiligen Grundstück teilweise oder ganz belegt werden. Den An- oder Neubau muss der Bauwillige entsprechend in der Flurkarte eintragen lassen. Im Grundbuch werden die Grundrisse der Gebäude und des Grundstückes verzeichnet.

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