Gutachterausschuss

Gutachterausschuss

Auf Gemeinde- bzw. Landkreisebene müssen laut Baugesetzbuch Gutachterausschüsse gegründet werden. Als Mitglieder des Gutachterausschusses sind ein Vorsitzender, ein finanzbehördlicher Angestellter, der für die Bodenrichtwerte zuständig ist, sowie einige ehrenamtliche Gutachter zugelassen. Der Gutachterausschuss beschäftigt sich mit der Ermittlung von Verkehrswerten, die aus den Vorgaben des Baugesetzbuches resultieren, aber auch nach Weisung von Privatpersonen und Gerichten. Darüber hinaus ist die Erstellung von Grundstücksmarktberichten und die Ermittlung der Liegenschaftszinsen Aufgabe des Gutachterausschusses.