Eigenleistung

Eigenleistung

Der Begriff Eigenleistung umfasst alle persönlichen Arbeitsleistungen, die der Bauherr in den Bau oder Ausbau seines Gebäudes einbringt. Eigenleistungen können beispielsweise die Ausfüllung von Gefachen, Selbstbau von Garagen oder sanitäre Installationen mit  Stecksystemen. Grundsätzlich werden solche Eigenleistungen bei der Berechnung der Baufinanzierung auf der Grundlage der Unternehmerpreise bewertet und stellen dann einen Teil des Eigenkapitals dar. Eigenleistungen, die der Bauherr zusammen mit bezahlten Hilfskräften erbringt, sind versicherungs- und meldepflichtig. Sie müssen als Unternehmer nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten bei der zuständigen örtlichen Bau-Berufsgenossenschaft angemeldet werden. Nachgewiesen werden müssen die Namen der eingesetzten Hilfskräfte, die Vergütungen sowie die geleisteten Arbeitsstunden. Daraus ergeben sich die von der Berufsgenossenschaft festgelegten Beiträge für die gesetzliche Unfallversicherung, die vom Bauherren zu entrichten sind. Schwarzarbeit, die durch Verstöße gegen die Nachweis- und Meldepflichten entsteht, kann mit Bußgeld geahndet werden. Von der Versicherungspflicht nicht betroffen, sind unentgeldliche Nachbarschaftshilfen sowie der Bauherr und sein Ehepartner in eigener Person. Eine Eigenleistungsausfallversicherung kann den Bauherren und die Bauherrinnen gegen die Risiken durch Arbeitsunfähigkeit nach einem Unfall, längere Krankheit, im Todesfall und unverschuldete Arbeitslosigkeit absichern.