Vergabe

Vergabe

Vergabe

Wird das Angebot eines Unternehmers von einem Bauherren oder einer Bauherrin akzeptiert, so erfolgt eine schriftliche Vergabe des Auftrages. In dieser muss festgehalten werden, ob das Angebot nach einem Werkvertrag abgehandelt und abgerechnet wird oder auf Grundlage der VOB. Der Bauherr sollte dabei keine vagen Gleitklauseln akzeptieren. Zudem sollte dem Unternehmer eine Abtretung von Forderungen an Dritte untersagt werden. Nur in diesem Fall bleibt nämlich die Gewährleistung gesichert.