unbebautes Grundstück

unbebautes Grundstück

Befinden sich auf einem Grundstück keinerlei Bauwerke oder nur solche, die vom Zustand der Bebauung her nicht nutzbar sind, wie zerstörte oder dem Verfall preisgegebene Gebäude, Gebäudereste oder Ruinen, so wird dieses Grundstück als unbebautes Grundstück bezeichnet. Betriebsvorrichtungen oder eine Einfriedung, die eventuell auf dem Grundstück vorhanden sind, zählen nicht bei der Beurteilung, ob es sich um ein unbebautes Grundstück handelt.