Leistungsverzeichnis (LV)

Leistungsverzeichnis (LV)

Ein Leistungsverzeichnis (LV), welches auch als Leistungsbeschreibung bezeichnet werden kann, wird vom Architekten erstellt und zählt damit zu den Archtektenleistungen. Alle Leistungen, die von den Bauhandwerkern geleistet werden sollen, werden inklusive der Material- und Mengenangaben im LV aufgelistet. Angebote der verschiedenen Gewerke werden auf dieser Grundlage abgegeben. Die Bauleistungen im Leistungsverzeichnis werden in der Regel auf die Listungen der VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) abgestimmt. Dabei sollten alle Leistungen, die erbracht werden sollen, leicht verständlich, vollständig und eindeutig aufgelistet werden. Das Leistungsverzeichnis befindet sich im Standardleistungsbuch, dass ebenfalls die Fristen für die Fertigstellung der Handwerksarbeiten sowie die Zahlungsbedingungen enthält. Bauabrechnungen, die nicht auf Basis eines Festpreises oder gemäß Aufmaß berechnet werden, können auf Grundlage des Leistungsverzeichnisses erstellt werden. Nach Räumen getrennt aufgeführte Leistungen werden vom Architekten in einem so genannten Raumbuch festgehalten. Auch Regiearbeiten werden nicht über das LV abgerechnet.