Preisstoppverordnung

Preisstoppverordnung

Mit der Preisstoppverordnung vom 26. November 1936 wurden Preiserhöhungen verboten, die bodenpolitische Gründe verfolgten. Daraus folgend wurden die Preise für Grundstücke nicht mehr durch den Grundstücksmarkt bestimmt. In den alten Bundesländern galt die Preisstoppverordnung bis 1960, in den neuen bis 1989. Die Aufhebung der Preisstoppverordnung sollte zu größerer Transparenz im Grundstücksmarkt führen, weiter sollte es Vorkehrungen dafür geben, dass Unkenntnisse von Wertverhältnissen zu Übervorteilungen beim Erwerben und Veräußern sorgten. Gutachterausschüsse entstanden, die dafür sorgten, Grundstückswerte zu bestimmen und dabei ihre Pflichten zu wahren.