Leibrenten

Leibrenten

Leibrenten sind sogenannte periodische Rentenzahlungen. In der privaten Rentenversicherung sind auch Einmalzahlungen möglich. Leibrenten werden unter anderem genutzt, um Wohneigentum zu verkaufen. Dieser Prozess wird auch als „umgekehrte Hypothek“ bezeichnet.

In der Regel werden Leibrenten lebenslang und in einer gleichbleibenden Rentenhöhe gezahlt. Doch es sind auch Dynamisierungen durch Wertsicherungsklauseln realisierbar. Man trennt hier genehmigungsfreie, -fähige und pflichtige Wertsicherungsklauseln. Im Falle von temporären Leibrenten kommt es zu Zahlungen bis zu einem vorher festgelegten Zeitpunkt. Stirbt der Rentenempfänger jedoch vor dem Erreichen dieses Zeitpunktes, werden keine weiteren Zahlungen fällig. Anders verhält es sich bei der Zeitrente. Auch hier wird für das Ende der Zahlung ein Zeitpunkt bestimmt. Dieser kann jedoch auch für die Zeit nach dem Tod gelten. Zeitrenten sind dementsprechend also vererbbar.

Leibrenten beim Hausverkauf

Wer sein Haus verkaufen will, kann als Immobilienfinanzierung die Leibrente verwenden. Für den Käufer bedeutet das, nur einen Teil oder nichts vom Kaufpreis zu zahlen, dafür aber regelmäßige Rentenzahlungen zu leisten. Bei dieser Form der Immobilienfinanzierung profitieren in aller Regel beide Vertragsparteien. Der Verkäufer kann sicher sein, bis zu seinem Lebensende regelmäßige Einkünfte zu haben. Der Käufer erhält nach dem Todesfall die Immobilie. Stirbt der Empfänger der Rentenzahlungen vor der Abzahlung des Kaufpreises, profitiert der Käufer in besonderem Maße. Das ist aber nicht immer möglich.

Sonderregelungen bei Leibrenten

Will der Verkäufer sicher sein, kann er zusätzlich zur Leibrente das lebenslange Wohnrecht in seinem Haus vertraglich verankern. Für den neuen Eigentümer des Hauses ist es also nicht möglich, vor dem Tod des Verkäufers in das Haus einzuziehen. Neben dem lebenslangen Wohnrecht gibt es die Möglichkeiten, Nießbrauch oder Rentengarantiezeiten für die Erben vertraglich festzulegen.

Wie die Leibrente berechnet wird

Basis für die Rentenberechnung sind das Alter und das Geschlecht des Verkäufers. Des weiteren spiegeln sich der Verkaufspreis und die sich daraus ergebenden Zinsen bei der Rentenhöhe wider. Auch die Versteuerung der Leibrente ist geregelt. Sie ergibt sich aus den Vorgaben des Einkommenssteuergesetzes.