öffentlich geförderte Wohnungen
öffentlich geförderte Wohnungen
Wohnungen, die durch öffentliche Mittel wie Darlehen und Zuschüsse errichtet wurden, nennen sich Sozialwohnungen. Ihre zeitliche Befristung dauert an, bis die öffentlichen Mittel zurückgezahlt wurden. Mit dem sogenannten Bindungsrecht versehen, sind öffentlich geförderte Wohnungen an diese Auflagen gebunden: Mieter müssen einen Wohnberechtigungsschein vorweisen. Vermieter binden sich an Mietpreise; per Gesetz darf nur die sogenannte Kostenmiete erhoben werden. Nur eine Neuberechnung der Miete aufgrund von veränderten Sätzen durch den Gesetzgeber rechtfertigt Mieterhöhungen (ausgenommen Kapital- sowie Betriebskosten).