Verwaltungskosten

Verwaltungskosten

Verwaltungskosten

Verwaltungskosten umfassen jene zur Verwaltung von Grundstücken gehörenden finanziellen Aufwendungen. Für Verwaltungskosten existiert allerdings keine allgemeinverbindliche Abgrenzung. Grund dafür ist die Tatsache, dass der Verwaltung von Unternehmen oder eben Grundstücken dienende Tätigkeiten vom Gesetzgeber nicht exakt definiert sind. Beispiele für eindeutige Verwaltungskosten: Gehälter für Verwaltungspersonal und gegebenenfalls für Aufsichtsratsmitglieder, Kosten fürs Verwaltungsgebäude (Miete, Pacht, Heizung, Strom), Beiträge, Gebühren, Bürobedarfswaren oder Prüfungskosten. Verwaltungskosten fallen also auch an, wenn Eigentümer ihr Grundstück selbst verwalten.