Kapitalnachweis

Kapitalnachweis

Von Verkäufern oder Maklern wird häufig ein Kapitalnachweis vom Kaufinteressenten gefordert. Erst nach Vorlage kann es dann beim Kauf einer Immobilie zum Abschluss eines notariellen Kaufvertrags kommen. Eine Finanzierungsbestätigung von der Bank kann eine Alternative zum Kapitalnachweis darstellen. Während eine Finanzierungsbestätigung eigens für den Nachweis der Kaufsumme ausgestelltes Dokument darstellt, kann auch ein Kontoauszug, auf dem der entsprechende Kontostand ersichtlich ist, als Kapitalnachweis dienen. Diese beiden Begriffe werden teilweise synonym verwendet. Für den Verkäufer stellt die Vorlage des Kapitalnachweises eine entscheidende Absicherung dar.

Im Zusammenhang mit einem Kapitalnachweis ergeben sich für Makler Pflichten, die aus dem Geldwäschegesetz resultieren. In folgenden Fällen muss an die zuständige Staatsanwaltschaft eine Verdachtsmeldung ergehen:

  • Trotz konkreter Nachfrage weigert sich der Nachweisgeber beharrlich, eine Finanzierungszusage oder einen Kapitalnachweis für den Immobilienerwerb beizubringen.
  • Der Kapitalnachweis stammt von einer Bank aus einem „Steuerparadies“.

Die Geschäftsanbahnung darf in den ersten 48 Stunden, nachdem eine Verdachtsmeldung ausgesprochen wurde, nicht weiter fortgesetzt werden. Der Makler darf mit dem Antrag erst fortfahren, wenn die Staatsanwaltschaft nicht innerhalb dieser 48 Stunden reagiert hat. Nach dem Geldwäschegesetz ergeben sich für Makler weitere Pflichten. Unter anderem muss eine Dokumentation zum Geschäftsablauf erstellt werden und eine Identifizierung des Kunden erfolgen.