Grundstück

Grundstück

Als Grundstück bezeichnet man Flurstücke oder Teile davon sowie Gruppen von Flurstücken, die separat vermessen wurden. Die vermessene Fläche muss im Grundbuch eingetragen sein, um als Grundstück zu gelten. Als Parzelle werden Teile eines Flurstückes genannt, die gesondert erworben oder verkauft werden. Diese werden erst zu einem Grundstück, wenn sie ein Grundbuchblatt erhalten haben und vermessen wurden.

Bebauen kann man ein Grundstück nur, sofern es erschlossen und baureif gestellt wurde. Dazu muss ein Anschluss an die Versorgungsnetze wie Strom, Abwasser und Frischwasser sowie an eine öffentliche Straße vorhanden sein. Zudem muss die Parzelle innerhalb bebauter Gebiete liegen und im Bebauungsplan für eine Bebauung vorgesehen sein. Die Vorgaben für die mögliche Art und das Ausmaß der Bebauung werden ebenfalls im Bebauungsplan festgelegt. Wer also ein Grundstück zur Bebauung kauft, sollte sich vorab darüber informieren, ob die Voraussetzungen dafür gegeben sind.