Zielbaumverfahren

Zielbaumverfahren

Das Zielbaumverfahren ist eine spezielle Form der Nutzwertanalyse beziehungsweise des indirekten Vergleichswertverfahrens und wird von deutschen Gerichten als neutrale, nachvollziehbare Methode für die Marktwertermittlung von Immobilien anerkannt. Zielbaumverfahren entsprechen der Immobilienwertermittlungsverordnung (WertV). Grundlage sind Vergleiche von Merkmalen zu bewertender Grundstücke mittels Punktesystem, aus denen sich Zu- und Abschläge ergeben können.