Umlegung

Umlegung

Als Umlegung bezeichnet man den Neuzuschnitt von Grundstücksflächen. Die öffentliche Hand ist berechtigt, mittels Ersatzleistungen und Enteignung Grundstücke umzulegen, um diese für öffentliche Anlagen besser nutzbar zu machen. Auch privat können die Eigentümer von Nachbargrundstücken sich auf eine Umlegung einigen.