Pachtwertverfahren

Pachtwertverfahren

Mittels Pachtwertverfahren (PWV) wird die Jahresnettokaltmiete für eine Landpacht/gepachtete Immobilie ermittelt. Bewirtschaftungskosten sowie marktüblicher Liegenschaftszinssatz finden Berücksichtigung. Für Verpächter ergibt sich aus dem Abzug aller Bewirtschaftungskosten vom nachhaltig erzielbaren Gesamtumsatz der Grundstücksreinertrag. Besagter Liegenschaftszinssatz dient der Kapitalisierung; die voraussichtliche Restnutzungsdauer wird zugrundegelegt. Im Ergebnis des Pachtwertverfahrens wird aus ermitteltem Grundstücksertragswert der Verkehrswert entsprechend § 194 BauGB festgestellt. Beim Pachtwertverfahren sind branchenüblicher Basisumsatz, objekt-/vertragsspezifische Anpassungen zu berücksichtigen. Objekttypische, offene und verdeckte vertragsbedingte Ertragswertkriterien sind beim Pachtwertverfahren individuelle Besonderheiten.