Immobilie

Immobilie

Das Wort Immobilie leitet sich vom Lateinischen in-mobilis ab und wird mit "unbeweglich" übersetzt. Damit stellt eine Immobilie eine nicht bewegliche Sache dar; als Liegenschaft werden das Grundstück nebst Bestandteilen wie ein Gebäude oder sonstiges Zubehör zusammengefasst. Immobilien unterliegen diversen gesetzlichen Bestimmungen, beispielsweise in Bezug auf den Gebrauch der Immobilie oder auch den Eigentumserwerb. Die Eigentumsübertragung von Grundstücken und der Immobilienkauf erfordern unter anderem einen Kaufvertrag und die Einigung über den Eigentumsübergang, beides muss notariell beglaubigt sein und letzteres nennt man auch Auflassung, außerdem den Eintrag des neuen Eigentümers ins Grundbuch. Unter Umständen ist eine Immobilie mit Rechten belastet, das Grundpfandrecht oder Dienstbarkeiten bilden dafür Beispiele.