Enteignung

Enteignung

Übernehmen Behörden private Grundstücke zum öffentlichen Zweck oder Wohle der Allgemeinheit, etwa für den Kläranlagen- oder Straßenbau, wird das als Enteignung definiert. Laut (Landes)Bauordnung beziehungsweise Bundesbaugesetz steht dem Eigentümer eine Entschädigung in Form von Geld oder einem Ersatzgrundstück zu. Basis einer Enteignung muss ein Gesetz (Verwaltungsakt) sein.