Einheitswert

Einheitswert

Als steuerlicher Grundbesitzwert orientiert sich der Einheitswert, wenn nicht anders vorgeschrieben, am gemeinen Wert (§ 9 BewG). Bezogen wird der Einheitswert auf den zurückliegenden Hauptfeststell- beziehungsweise Bedarfsbewertungszeitpunkt. Dabei wird der Einheitswert mithilfe einer Pauschale vom steuerlichen Bewertungsrecht berechnet. Die §§ 19 – 109a BewG beinhalten die rechtliche Basis zum Einheitswert.