Eigentumswohnung

 

Eigentumswohnung

Nicht immer muss es das eigene Haus sein. Unter Umständen kommt auch die Investition in eine Eigentumswohnung in Betracht. Wer sich dafür entscheidet, beteiligt sich auch am Gebäude und dem Grundstück, auf dem das Haus der Eigentumswohnung steht. Somit ist man Teil eines Kollektivs und nicht mehr in der Lage, alleine Entscheidungen zu treffen. Gleichzeitig profitiert man aber in aller Regel auch davon, dass der Kaufpreis günstiger ist als der eines Hauses.

Wie viel man für eine Eigentumswohnung bezahlt, hängt natürlich von Faktoren wie der Lage der Wohnung oder auch des Alters ab. Hinzukommen Größe und Ausstattung der Wohnung. Ob der Preis für eine Eigentumswohnung angemessen ist oder nicht, ist eine zentrale Frage. Haus- und Grundbesitzervereinigungen oder auch die Verbraucherzentralen können hier Hinweise geben, diese sind allerdings in der Regel nur allgemeiner Natur. Um Informationen zu erhalten, die sich auf das konkrete Objekt beziehen, ist es daher sinnvoll, sich an einen Sachverständigen zu wenden, der ein Gutachten erstellt.

Es ist im Übrigen nicht der Kaufpreis allein, den man in seine Kalkulation einbeziehen muss, wenn man sich eine Eigentumswohnung kaufen will. Die Gemeinschaftsordnung verdient ebenfalls Beachtung. Sie ist so etwas wie die Satzung eines Vereins und regelt Dinge wie Stimmrechte, Stimmanteile oder Sondernutzungsrechte. Zu denen kann beispielsweise die Nutzung eines Balkons oder einer Garage gehören. Auch die Tierhaltung oder die Einhaltung der Ruhezeiten ist in der Gemeinschaftsordnung geregelt. Kosten können zum Beispiel entstehen, wenn man sich entschließt, mit den Verwaltungsaufgaben einen Verwalter zu beauftragen. Buchhaltung, Versicherungsangelegenheiten oder Jahresabrechnungen muss man so nicht selbst machen, der Verwalter muss jedoch bezahlt werden.

Nicht zuletzt sind es natürlich auch die Notarkosten und die Kosten für den Grundbucheintrag, die man beim Kauf einer Eigentumswohnung berücksichtigen muss. Und obwohl man nicht explizit ein Grundstück kauft, ist die Grunderwerbssteuer zu entrichten. Diese ist zwar nur anteilig fällig, in der eigenen Berechnung darf sie aber nicht fehlen. Wie hoch dieser Anteil ist, kann seit 2006 jedes Bundesland selbst festlegen.