Arbeitgeberdarlehen

Arbeitgeberdarlehen

Arbeitgeberdarlehen

Unter einem Arbeitgeberdarlehen versteht man in Finanzkreisen einen Kredit, der vom Arbeitgeber an seine Mitarbeiter zu besonderen Konditionen vergeben wird. Bei einem Arbeitgeberdarlehen handelt es sich um eine freiwillige soziale Zusatzleistung, auf die Arbeitnehmer keinen rechtlichen Anspruch haben. In der Regel werden die Arbeitgeberdarlehen zu besseren Zinskonditionen als den marktüblichen, manchmal sogar zinslos, vergeben. Jedoch müssen Arbeitgeber diese Darlehen zum Teil steuerlich berücksichtigen. Arbeitgeberdarlehen sind eine Maßnahme zur Mitarbeiterbindung, die eine zusätzliche Verpflichtung dem Arbeitgeber gegenüber darstellt. Allerdings halten sich die Darlehenshöhen meist in Grenzen. Die Rückzahlung erfolgt in der Regel als Abzug vom monatlichen Gehalt oder Lohn in kleinen Raten.