Allgemeine Bausparbedingungen (ABB)

Allgemeine Bausparbedingungen (ABB)

Die beim Abschluss eines Bausparvertrags ausgehändigten Allgemeinen Bausparbedingungen basieren auf den Vorschriften in § 5 Abs. 1 Bausparkassengesetz (BauSparG). Die ABB regeln die rechtlichen Bedingungen zwischen beiden Vertragsparteien, also Bausparer und Bausparkasse. Das BauSparG gestattet es, das eigene angesparte Kapital zu freien Zwecken zu verwenden, während Gelder aus dem Bauspardarlehen an "wohnwirtschaftliche Zwecke" gebunden sind. Arbeitnehmersparzulagen und die Wohnungsbauprämie sind zurückzuzahlen, wenn der Sparer das eigene Guthaben während der Bindungsfrist außerhalb von wohnwirtschaftlichen Zwecken einsetzt.

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