Zeuge

Zeuge

Zeuge wird eine natürliche Person genannt, die einen bestimmten Sachverhalt aufgrund eigener Beobachtungen vor Gericht (ohne Auftrag) schildert und damit zur Wahrheitsfindung beiträgt. Abgrenzungen zwischen Zeuge und Sachverständigem bestehen hinsichtlich der Austauschbarkeit von Letztgenanntem. Ein sachverständiger Zeuge definiert sich als Beobachter einer bestimmten Wahrnehmung, die der Sachverständige infolge seiner Fachkunde machen kann. Zeugen, respektive sachverständige Zeugen sollen ausschließlich von ihnen selbst wahrgenommene Tatsachen bekunden. Vor Gericht sind Zeugen wie sachverständige Zeugen unersetzbar. Allerdings dürfen (sachverständige) Zeugen wahrgenommene Sachverhalte nicht bewerten. Sachverständige hingegen können aufgrund ihrer Fachkenntnisse Wertungen abgeben oder bestimmte Schlüsse aus von Zeugen bekundeten Tatsachen ziehen sowie Auskünfte aus ihrem Wissensgebiet geben. Sachverständige Zeugen nehmen Fakten wahr, die Laien nicht erkennen. Erstellt ein Sachverständiger im Privatauftrag ein vorprozessuales Gutachten und legt seine Feststellungen im Folgeprozess dar, wird dieser Sachverständige zum Zeugen. Ein wegen „Besorgnis der Befangenheit“ abgelehnter gerichtlicher Sachverständiger könnte als Zeuge vor Gericht seine Feststellungen kundtun.