Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB)
Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB)
Bauherren und Bauhandwerker regeln Ihre Vereinbarungen über einzelne Bauleistungen ebenso wie Bauherren und Generalunternehmen die Bauleistungen für ein gesamtes Bauprojekt über Bauverträge. Diese werden entweder nach den Bestimmungen des BGB als Werkverträge geschlossen oder gemäß der VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen). Dies wirkt sich entsprechend auf die bestehenden Gewährleistungsfristen aus. Das umfassende Regelwerk VOB regelt die Leistungen, die für einzelne Gewerke anfallen sowie deren detaillierten Geldwert. Architekten erstellen aufgrund der VOB das für das Bauobjekt entsprechende Leistungsverzeichnis.