Treppenarten

Treppenarten

Treppen erfüllen praktische Funktionen. Jedoch ergeben sich auch repräsentative und gestalterische Akzente aus der Konstruktionsart und der Gestaltung von Treppengeländern und Handläufen. Damit dienen Treppen nicht nur als funktionelles, sondern auch als designerisches Element.

1. Unterschiedliche Treppenformen entsprechend des Treppenlaufes:

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen einläufigen und mehrläufigen Treppen. Der Höhenunterschied wird bei einer einläufigen Treppe ohne Unterbrechung in einem Lauf überwunden, während bei mehrläufigen Treppen Podeste den Lauf unterbrechen. Entsprechend werden diese Treppenformen auch als Podesttreppen bezeichnet.

Bei den einläufigen Treppen werden zudem folgende Treppenformen unterschieden:

  • Die einfachste Form sind einläufig gerade Treppen.
  • Bei den einläufig halb gewendelten Treppen handelt es sich um eine Treppenform, bei der die Bewegungsrichtung um 180 Grad umgekehrt wird.
  • Beschreibt die Treppe einen Bogen von weniger als 180 Grad, so handelt es sich um eine einläufig gewendelte Treppe.
  • Wendeltreppen winden sich rechts- oder linksdrehend schraubenförmig um ein Treppenauge. Der Ausgangspunkt kann einmal oder mehrfach höhenversetzt erreicht werden.
  • So genannte Spindeltreppen verfügen nicht über ein Treppenauge, sondern wird mit einer senkrechten Spindel aus Metall oder Holz ausgestattet.

Mehrläufige Treppen werden nach folgenden Kriterien unterteilt:

  • Eine Treppe mit einem den Lauf unterbrechenden Zwischenpodest nennt sich zweiläufig gerade Treppe.
  • Fungiert ein Zwischenpodest quasi als “Scharnier” eines 90 Grad Winkels an beiden Teilläufen, spricht man von einer zweiläufig gewinkelten Treppe
  • Eine 180 Grad Umkehr der Bewegungsrichtung wird bei zweiläufig gegenläufigen Treppen durch ein Zwischenpodest gewährleistet.
  • Zwei Zwischenpodeste, die für eine Richtungsänderung von zusammen 180 Grad sorgen, werden als dreiläufig zweimal abgewinkelte Treppen bezeichnet.

2. Folgende Treppenarten ergeben sich aus der Konstruktionsform:

  • Eine Treppe mit einer tragenden Konstruktion aus einer Stahlbetonlaufplatte mit aufgelegten oder aufbetonierten Stufenkeilen wird Laufplattentreppe genannt.
  • Werden Keil- oder Plattenstufen auf einem oder mehreren Holz- oder Betonbalken aufgelagert, so erhält man eine Balkentreppe.
  • Stufen, welche zwischen zwei hochrechteckigen Balken, den so genannten Wangen, gehalten werden bilden eine Wangentreppe. Bei einseitigen Wangentreppen sind die Stufen nur an einer Wange und an einer Wand verankert.
  • Bei einer Konstruktion von einseitig in eine Wand oder Spindel eingespannten Stufen, die auf der anderen Seite frei auskragen, spricht man von einer Kragtreppe. Hier kann auch eine Laufplatte eingespannt sein, auf der die Stufen auflagern.
  • Bei einer Harfentreppe werden einzelne Stufenplatten in eine Konstruktion von Stahlrohren, -stäben oder –seilen geschossweise verspannt. Bei einer Hängestufentreppe wird die Treppe von der Decke abgehängt.
  • Biegsteife Stahltragbolzen sind die Haltekonstruktion für die Stufen einer Tragbolzentreppe, bei der die Stufen starr miteinander verbunden werden.