Gemeinbedarfsflächen

Gemeinbedarfsflächen

Areale, die Eigentum der öffentlichen Hand sind und dauerhaft der öffentlichen Zweckbindung zugeschrieben wurden, werden als Gemeinbedarfsflächen bezeichnet. Gemeinbedarfsflächen können sein: Verkehrsflächen, kulturelle, soziale, sportlich orientierte oder auch kirchliche Einrichtungen und Anlagen. Überwiegend durch die Allgemeinheit genutzt, ist privates Gewinnstreben bei Gemeinbedarfsflächen ausgeschlossen. Unterschieden werden abgehende, bleibende sowie künftige Gemeinbedarfsflächen.