Denkmalschutz

Denkmalschutz 

Ältere Gebäude, Gebäudeteile oder ganze Wohnsegmente können von der Baubehörde mit einer sogenannten Erhaltungssatzung unter Denkmalschutz gestellt werden. Damit werden die Verfügungsrechte des Eigentümers eingeschränkt. So dürfen bestimmte bauliche Maßnahmen wie Abbruch, Sanierung, Modernisierung oder Nutzungsänderung (Umnutzung) nur mit einer Sondergenehmigung des Denkmalamtes durchgeführt werden. Zudem dürfen Renovierungen, die der Erhaltung eines denkmalgeschützen Gebäudes dienen, nur innerhalb gewisser Vorgaben erfolgen, die die Grundsubstanz des Denkmales nicht verändern. Für die Erhaltung und Restaurierung solcher Gebäude wird der Eigentümer mit steuerlichen Vorteilen und gegebenenfalls Zuschüssen unterstützt. Allerdings wurden diese finanziellen Vorteile in den vergangenen Jahren beschnitten, so dass häufig die Mehrkosten dadurch nicht mehr aufgefangen werden, die durch besondere Auflagen bezüglich Baumaterialien, die verwendet werden müssen, entstehen.