§ Urteil: Makler macht Falschangaben – der Grundstücksverkäufer kann haftbar gemacht werden

§ Urteil: Makler macht Falschangaben – der Grundstücksverkäufer kann haftbar gemacht werden

Gemäß § 278 BGB wird das Verhalten des Maklers dem Grundstücksverkäufer zugerechnet. Macht der Makler bei einem Grundstücksverkauf falsche Angaben, so kann der Grundstücksverkäufer zur Haftung herangezogen werden. So entschied der BGH mit Urteil Az. V ZR 245/14 vom 22.07.2015. Fallbeispiel zum...

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