Mietausfallwagnis

Mietausfallwagnis Die gesetzlichen Regelungen zum Mietausfallwagnis (MAW) sind im § 18 Abs. 5 WertV geregelt: Wenn entweder nicht einzubringende Mietrückstände oder aber leerstehende Räume, deren Zweck in der Vermietung lag, dazu führen, dass das Wagnis einer Ertragsminderung besteht, nennt man...

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