§ Urteil: Fehlerhaft angegebenes Baujahr eines Gebäudes – ein Sachmangel

§ Urteil: Fehlerhaft angegebenes Baujahr eines Gebäudes – ein Sachmangel

Das OLG Hamm stellte im Urteil Az. 22 U 82/16 vom 02.03.2017 fest, dass auf Verlangen eines Käufers ein Grundstückskaufvertrag zurück abgewickelt werden muss, wenn im Kaufvertrag ein von den Tatsachen abweichendes Baujahr für das Haus angegeben wurde und...

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