Kaufpreissammlung

Kaufpreissammlung

Von den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse werden entsprechend § 193 BBauG Kaufpreissammlungen geführt. Jeder Vertrag, der zum Eigentumsübertrag an einem Grundstück oder durch Erbbaurecht verpflichtet, ist zur Führung der Kaufpreissammlung in Abschrift dem Gutachterausschuss von der beurkundenden Stelle übersenden. Die Angebote...

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