Parallelverfahren

Parallelverfahren Parallelverfahren bedeutet, dass die Möglichkeit besteht, gleichzeitig mit Aufstellung, Ergänzung und Aufhebung eines Bebauungsplans auch den Flächennutzungsplan aufzustellen, aufzuheben oder zu ergänzen (§ 8 BauGB). Im Bauwesen deutet der Begriff Parallelverfahren also auf Bebauungsplan und Flächennutzungsplan hin, mit denen...

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