§ Urteil: Alle EnEV-Pflichtangaben gehören in die Immobilienanzeige

§ Urteil: Alle EnEV-Pflichtangaben gehören in die Immobilienanzeige

Wenn nicht alle Pflichtangaben, die sich aus §16a EnEV ergeben, in den Immobilienanzeigen aufgenommen werden, so begeht der Immobilienmakler durch das Vorenthalten wesentlicher Informationen einen Wettbewerbsverstoß. So festgestellt im Urteil Az. 1 HK O 7131/16 vom 25.04.2017, welches vom...

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