Jul
05
2012
LBO-Begriffe
Die LBO (Landesbauordnung) enthält unter anderem folgende Begriffe:
Bauart: Die Zusammenfügung von Bauprodukten zu baulichen Anlagen / Bauwerken.
Bauprodukte: Dauerhaftes Einbauen in Bauwerke (beispielsweise: Baustoffe/-teile, (vorgefertigte) Anlagen)
Vollgeschoss: Ragt zwischen 1,20 bis 1,60 Meter über die Geländeoberfläche hinaus. Oberkante Fertigfußboden (OKFFB) bis...