Kapitalanlagegesetzbuch
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Kapitalanlagegesetzbuch
Mit Wirkung vom 22.07.2013 trat das KAGB (Kapitalanlagegesetzbuch) in Kraft. In diesem Gesetzbuch sind eine Vielzahl von Regelungen zu Verwaltungsgesellschaften, Fondsgeschäften und Investmentvermögen festgelegt.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) werden als Aufsichtsbehörde unterschiedlichen Möglichkeiten eröffnet, gegen unerlaubte Investmentgeschäfte vorzugehen. Gemäß § 20 KAGB bedürfen Kapitalverwaltungsgesellschaften einer Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb. Eine Pflicht stellt das dauerhafte Risikocontrolling dar. Über verschiedene Abläufe muss die Aufsichtsbehörde regelmäßig informiert werden. Beispielsweise gilt dies für Informationen über die Märkte, auf der eine Kapitalanlagegesellschaft tätig ist, sowie über die Instrumente, mit denen die Gesellschaft arbeitet.
Über Immobilien-Sondervermögen sind in einem Unterabschnitt des KAGB in den §§ 230 ff werden beispielsweise Regelungen über die Arten der Immobilien, in die eine Investition getätigt werden darf, sowie über die Belastung von Grundstücken durch Erbbaurechte getroffen.