Kapitalanlagegesellschaften
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Kapitalanlagegesellschaften
Investmentgesellschaften, die Anlegerkapital in Grundstücken, Immobilien, Beteiligungen oder Wertpapieren anlegen, werden als Kapitalanlagegesellschaften bezeichnet. Eine möglichst hohe Rendite bzw. Wertentwicklung des verwalteten Sondervermögens, dessen Ertrag somit maximiert wird, ist das Ziel einer Kapitalanlagegesellschaft.
In Form von Transaktionsgebühren, den sogenannten Ausgabenaufschlägen, und Verwaltungskosten partizipieren die Unternehmen am Umsatz. Die Betreuung von offenen Immobilienfonds zählt auch zu den Aufgaben von Kapitalanlagegesellschaften. Seit dem 01.01.2004 wurden die gesetzlichen Regelungen im Investmentgesetz definiert. Das Investmentgesetz löste das Kapitalanlagegesetz (KAGG) ab. Am 22.07.2013 wurde das Investmentgesetz wiederum durch das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) abgelöst.
Verschiedene Fondstypen können von Kapitalanlagegesellschaften verwaltet werden. Bei Wertpapierfonds werden Aktienfonds, gemischte Fonds und Rentenfonds unterschieden. Das Sondervermögen von gemischten Fonds besteht sowohl Rentenpapieren als auch aus Aktien. AS-Fonds (Fonds zur Altersvorsorge durch Sondervermögen) hingegen konzentrieren sich auf eine Mischung aus Immobilien und Aktien. Bei Dachfonds besteht das Sondervermögen aus Anteilen an unterschiedlichen Investmentfonds. Fonds können über “Garantien” verfügen, die eine Mindestrendite oder die Rückzahlung des investierten Kapitals gewährleisten.
Auf kurzfristige Geldmarktanlagen wie Festgeld, Sparanlagen oder festverzinsliche kurzlaufende Wertpapiere stützen sich Geldmarktfonds. Hedgefonds sind mit besonderen Risiken behaftet, da am Terminmarkt agiert wird. Eine ausgewogene Mischung von Wertpapieren aus einem bestimmten Index wird in Indexfonds verwaltet. Ein bestimmter Endtermin für die Fälligkeit eines Fonds macht aus ihm einen Laufzeitfonds. Zu den Investmentfonds gehören zudem auch offene Immobilienfonds.