Jul
08
2012
Haftung von Sachverständigen (Privatgutachter)
Als Privatgutachter umfasst die Sachverständigenhaftung eine Verschuldens- (Culpa in contrahendo; auch bei Vertragsabschlüssen), Unmöglichkeits-, Sachmangel-, Rechtsmangelhaftung, Haftung bei Verzug sowie Aufwendungsersatz und Honoraranspruch. Das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz ist hierzulande seit 2002 gültig.
Jun
12
2012
Haftungsbeschränkung für freie Sachverständige im Privatgutachten
Die Haftungsbeschränkung für freie Sachverständige im Privatgutachten (Privatgutachter) erfolgt einzelvertraglich. Für grobe Fahrlässigkeit ist eine Haftungsbeschränkung theoretisch zulässig; ein nachweisbarer Vorsatz hingegen kann keinerlei Beschränkungen unterliegen. AGB-Haftungsbeschränkungen beziehen sich hinsichtlich der Fahrlässigkeit auf Verjährungsverkürzung...