Jun
12
2012
Haftungsbeschränkung für freie Sachverständige im Privatgutachten
Die Haftungsbeschränkung für freie Sachverständige im Privatgutachten (Privatgutachter) erfolgt einzelvertraglich. Für grobe Fahrlässigkeit ist eine Haftungsbeschränkung theoretisch zulässig; ein nachweisbarer Vorsatz hingegen kann keinerlei Beschränkungen unterliegen. AGB-Haftungsbeschränkungen beziehen sich hinsichtlich der Fahrlässigkeit auf Verjährungsverkürzung...