Zwangsversteigerung

Zwangsversteigerung Sachverständiger und Gutachter für Immobilien Bernd A. BinderZwangsversteigerung

Wird ein berechtigter Anspruch über staatliche Machtmittel wie ein Vollstreckungsverfahren beziehungsweise eine Zwangsvollstreckung durchgesetzt, spricht man von einer Zwangsversteigerung. Sowohl bei beweglichen Sachen als auch bei unbeweglichem Vermögen wie Immobilien oder Grundstücken, aber auch beim Auflösen von einer Besitzergemeinschaft kann eine Zwangsversteigerung zum Tragen kommen. Um eine Zwangsversteigerung durchzusetzen, bedarf es eines Antrags seitens des Gläubigers an das zuständige Amtsgericht. Die Überschuldung eines Immobilien- beziehungsweise Grundstückeigentümers ist der überwiegende Grund, eine Zwangsversteigerung zu beantragen.