Zeitwert / Tageswert
Zeitwert / Tageswert
Als Zeitwert wird der Wert bezeichnet, den ein Wirtschaftsgut am Stichtag der Bewertung zugewiesen bekommen kann. Deshalb wird auch vom Tageswert gesprochen. Für die Zeitwertermittlung können der Tagesbeschaffungwert, der den imaginären Wiederbeschaffungswert am festgelegten Stichtag darstellt, oder der im Falle eines imaginären Tagesveräußerungswert, der an diesem Tag erzielt würde, wenn das Wirtschaftsgut verkauft würde, zugrunde gelegt werden. Bei der Bewertung muss berücksichtigt werden, dass nur der Verkaufswert des Wirtschaftsgutes, nicht aber der Anteilswert bei einer Veräußerung des besamten Betriebes einbezogen werden kann.
Im Versicherungswesen wird der Zeitwert als Gegenwert zum Neuwert gesehen. Der Wert, den die versicherte Sache am Tag der Beschädigung oder Zerstörung hatte, ist in diesem Fall der Zeitwert.