Zeitbrand

Zeitbrand Brennstoffe Sachverständiger und Gutachter für Immobilien Bernd A. BinderZeitbrand

Bei der Anschaffung eines Heizofens für feste Brennstoffe wie Kohle oder Holz stellt sich die Frage, ob ein Zeitbrand- oder ein Dauerbrandofen angeschafft werden soll.

Aus der Produktnorm DIN EN 13240 stammt der Begriff Zeitbrand, der sich auf die Anforderungen und Prüfungen bei Raumheizern für feste Brennstoffe bezieht. Zeitbrand zielt entsprechend auf Feuerstätten, deren Betriebsweise eine zeitliche Unterbrechung der Beheizung vorsieht. Mit einer Befüllung muss ein Abbrand von mindestens 45 Minuten Brenndauer entsprechend der Nennleistung des Ofens haben.

Die Dauer des Abbrandes ist dabei von der zugeführten Luftmenge und der verwendeten Brennstoffmenge abhängig. Mit „ununterbrochener Betriebsweise“ ist der Betrieb bis zum nächsten Brennstoffnachlegen gemeint. In der Regel werden Zeitbrandöfen mit Holz betrieben. Allerdings können zur Erhaltung der Glut auch Briketts eingesetzt werden.

Der Begriff „Zeitbrand“ sagt allerdings nichts über die technisch mögliche oder zulässige Betriebsdauer pro Tag aus. Viele Kaminofenhersteller lassen ihre Geräte als Zeitbrandfeuerstätten prüfen, um günstigere Werte als beim Dauerbrand zu erzielen. Beim Dauerbrand wird die Umwelt nämlich stärkeren Emissionen ausgesetzt und damit mehr belastet. Beim Zeitbrand ist der Wirkungsgrad höher.

Der Zeitbrandofen ist nicht zu verwechseln mit einer „Feuerstätte für den gelegentlichen Betrieb“. In erster Linie benennt dieser baurechtliche Begriff offene Kamine, die nur gelegentlich in Betrieb genommen werden dürfen und nicht die Mindestanforderungen einer zum Heizen dienenden Feuerstätte an den Wirkungsgrad erfüllen.