Wuchergrenze

Wuchergrenze Sachverständiger und Gutachter für Immobilien Bernd A. Binder
Wuchergrenze

Für Wohnmietraum beschreiben § 5 WiStG und § 291 StGB Wuchergrenzen bei 50 Prozent über der ortsüblichen Miete, für Gewerbemietraum bei 100 Prozent.