Urheberrecht – Architektenplanung

Urheberrecht – Architektenplanung

Urheberrecht – Architektenplanung

Jedem Architekten steht an seinen entworfenen Plänen ein Urheberrecht zu. Allerdings gibt es Einschränkungen. Der Entwurf von Zweckbauten ohne besonderen architektonisch-schöpferischen Wert wird vom Urheberrechtsschutz nicht berührt. Sollte ein Bauherr allerdings einen vom Architekten erstellten Plan mehrfach nutzen wollen, so kann ein zusätzlicher Honoraranspruch bestehen.

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