Umlegungsgebiete

Umlegungsgebiete

Umlegungsgebiete

Umlegungsgebiete sind gemäß § 45 ff. BauGB förmlich von den Gemeinden mittels Beschluss festzulegen. In einem Umlegungsgebiet werden bodenordnende Maßnahmen durchgesetzt, um eine plankonforme Nutzung der Grundstücke zu verwirklichen. Die Umlegungsgebiete sind an bestimmte Vorgänge gebunden, die besondere Genehmigung erfordern.

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