Umlegung

Umlegung

Als Umlegung werden Neuzuschnitte von Grundstücken genannt, die der besseren Nutzbarmachung von Grundstücken oder öffentlichen Anlagen zu Gute kommen. Nachbarn können eine Umlegung im gegenseitigen Einverständnis durchführen. Mit Enteignung und Ersatzleistungen ist die öffentliche Hand berechtigt, im Zweifelsfall eine Umlegung zu veranlassen.

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