Umbauter Raum

Umbauter Raum

Umbauter Raum

Umbauter Raum kann mit Volumen, also Rauminhalt eines Gebäudes, definiert werden. Umbauter Raum ist demnach eine Kennzahl; die entsprechende DIN 277 stammt aus dem Jahr 1950. In der heute gültigen, gleichnamigen DIN 277 kommt Brutto-Rauminhalt BRI und nicht mehr das Maß „umbauter Raum“ vor. Nichtsdestotrotz verwenden Sachverständige, Gutachter und Kreditinstitute den Begriff, der bei der Immobilienfinanzierung große Bedeutung hat. Beispielsweise für Baugenehmigungsanträge, Berechnung von Baukosten oder zur Feststellung des Beleihungswertes eines Gebäudes wird die Kennzahl umbauter Raum beziehungsweise BRI benötigt.

Um die Größe umbauter Raum anzugeben, werden Höhe und Fläche multipliziert. Am einfachsten geschieht dies, wenn der Baukörper eine rechteckige Bauform hat. L-förmige Häuser hingegen müssen in Baukörper unterteilt und einzeln ausgemessen werden. Bedeutsam für das Maß umbauter Raum sind die Höhe betreffende Vorschriften. Nicht unterkellerte Häuser werden ab Geländeoberkante bis Dachschräge, unterkellerte Häuser ab über dem Keller liegender Fußbodenoberkante bis Beginn der Dachschräge gemessen; Keller separat ab Oberkante Kellerfundament bis Oberkante vom Fußboden im Erdgeschoss. Der Gestaltung dienende Bauteile (Brüstungen, Balkon, etc.) sind für das Maß umbauter Raum bedeutungslos, wenn die Grundfläche des Hauses unbeeinflusst bleibt.

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