Überwachungszeichen / Übereinstimmungszeichen
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Überwachungszeichen / Übereinstimmungszeichen
Überwachungszeichen / Übereinstimmungszeichen
Mit einem Ü wird das Überwachungszeichen als amtliches Prüfzeichen beziehungsweise Gütesiegel auf Baustoffen sowie Fertigteilen dargestellt. Materialprüfungsämter können das Überwachungszeichen vergeben, welches seit 1994 im Rahmen der neuen (Landes-)Bauordnungen als Übereinstimmungszeichen bezeichnet wird. Um das Übereinstimmungszeichen zu erhalten, müssen Baustoffe / Fertigteile folgende amtliche Anforderungen erfüllen:
sie entsprechen den technischen Regelungen der Bauregelliste A oder
sie gehen mit der Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung konform oder
sie haben ein Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis oder
im Einzelfall besteht eine bauaufsichtliche Zustimmung.