Überwachungszeichen / Übereinstimmungszeichen

Überwachungszeichen / Übereinstimmungszeichen

Überwachungszeichen / Übereinstimmungszeichen

Mit einem Ü wird das Überwachungszeichen als amtliches Prüfzeichen beziehungsweise Gütesiegel auf Baustoffen sowie Fertigteilen dargestellt. Materialprüfungsämter können das Überwachungszeichen vergeben, welches seit 1994 im Rahmen der neuen (Landes-)Bauordnungen als Übereinstimmungszeichen bezeichnet wird. Um das Übereinstimmungszeichen zu erhalten, müssen Baustoffe / Fertigteile folgende amtliche Anforderungen erfüllen:

  • sie entsprechen den technischen Regelungen der Bauregelliste A oder

  • sie gehen mit der Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung konform oder

  • sie haben ein Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis oder

  • im Einzelfall besteht eine bauaufsichtliche Zustimmung.

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