Teilungsversteigerung

Teilungsversteigerung

Teilungsversteigerung

Wenn sich mehrere Eigentümer derselben Immobilie nicht auf den Verkauf dieser einigen können, kann ein Antrag auf Teilungsversteigerung gestellt werden. Mehrere Eigentümer können eine Erbengemeinschaft oder auch Ehegatten sein. Die Teilungsversteigerung führt das zuständige Amtsgericht durch und der erzielte Erlös wird unter den Eigentümern aufgeteilt.

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